Gründachförderung für Hamburg

Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu verbessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die sommerliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Eine Kombination von Dachbegrünung mit solarer Energiegewinnung oder der Freizeit- und Erholungsnutzung schafft darüber hinaus neue Räume und Möglichkeiten. Den Eigentümerinnen und Eigentümern entstehen direkte Vorteile durch Möglichkeiten zur Gebäudeoptimierung, wie Materialschutz/Materialökonomie, Wertsteigerung der Immobilie sowie der Reduktion des Energiebedarfs. Aufgrund der Rückhaltefunktion des Gründachs wird die in Hamburg fällige Niederschlagswassergebühr für Dachflächen mit Begrünung um 50 % gemindert.

Höhe und Art der Förderung

Bis 2024 stellt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für das 2014 beschlossene Programm drei Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für die freiwillige Herstellung von Dach- und/oder Fassadenbegegrünung auf bzw. an Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden und Infrastrukturbauwerken im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gewährt. Weiterhin werden begleitende Maßnahmen gefördert, die über bau- oder naturschutzrechtliche Verpflichtungen hinausgehen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000,00 € je Bauwerk.

Förderfähige Maßnahmen

Dachbegrünung

  • Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand)
  • Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung
  • Ab mind. 8 cm Substratdicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
  • Ab 12 cm Substratdicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
  • Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege

Fassadenbegrünung

  • freiwillig durchgeführte Fassadenbegrünung
  • ab 1.000,00 € Baukosten
  • wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m²
  • bodengebundene Fassadenbegrünung

Ablauf

Interessierte nehmen Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB auf und reichen auch dort ihren Antrag ein. Wichtig: Das Vorhaben darf vor Genehmigung des Antrages nicht begonnen werden. Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bezuschussung.