Das Städtebaurecht ist in Bewegung: Die anstehende Novellierung von Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) dient in erster Linie der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Bauplanungsrecht. Des Weiteren sollen insbesondere die Ergebnisse des BMUB-Programms „Neues Zusammenleben in der Stadt“ (Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die BauNVO) umgesetzt sowie weitere städtebauliche Themen (Ferienwohnungen, Zweitwohnungen) aufgegriffen werden. Eine Kabinettbefassung wird für Juli 2016 angestrebt. Hier der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht sowie zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt: Weitere Informationen