Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen

Finden Sie hier die passende Förderung für Ihr kommunales Grünprojekt

In Rahmen der Städtebauförderung stelle der Bund den Ländern umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung. Die Förderung wird nach einer umfassenden Weiterentwicklung seit 2020 einfacher, flexibler und grüner. Sie konzentriert sie sich auf drei (statt zuvor sechs) Förderprogramme.
In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022, die am 11. Oktober 2022 in Kraft getreten ist werden insgesamt 790 Millionen € bereitgestellt: „Lebendige Zentren“ (300 Millionen €), „Sozialer Zusammenhalt“ (200 Millionen €) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (290 Millionen €).


Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Städtebauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.

Neu ist neben der verschlankten Förderstruktur auch die Fördervoraussetzung Klimawandel / Klimaanpassung einschließlich Stadtgrün für alle Bund-Länder-Programme. Diese Programme werden in den Ländern um weitere Fördermöglichkeiten für städtisches Grün ergänzt.

Erfahren Sie im Folgenden, welche Förderungen für Ihr Grünprojekte die passenden sind und wie und wo Sie diese beantragen können.

Bundesprogramme

Lebendige Zentren

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe.

Sozialer Zusammenhalt

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ dient der Stärkung jener städtischen Zentren und der Stadtteile, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen – auch mit der Förderung qualifizierter Grünflächen.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Der Leitgedanke dieses Programms ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen.

Landesprogramme

Förderangebot zur Klimawandelvorsorge in Kommunen

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klima-wandel-Vorsorge in Kommunen bereit. Ab sofort können Kommunen sowohl für Dach- und Fassadenbe-grünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen.

Förderbeispiele aus Nordrhein-Westfalen