Wachstum und nachhaltige Erneuerung in Nordrhein-Westfalen

Lebenswerte Quartiere gestalten

Der Leitgedanke des Programmes Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern. In Bayern wird es neben der Schaffung von Wohnraum darauf ankommen, die kommunale Infrastruktur an die durch starkes Wachstum, Verstädterung und Integration geänderten Voraussetzungen anzupassen. Im Fokus hierbei stehen Maßnahmen im öffentlichen Raum und im Wohnumfeld sowie Baumaßnahmen für quartiersbezogene Gemeinbedarfs- und Integrationseinrichtungen.

Programmschwerpunkte

Die Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer, lebenswerter Quartiere soll gefördert werden. Städte und Gemeinden sollen außerdem vorübergehend in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einstellen. Das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren ist ein weiterer Programmpunkt.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gelten für Kommunen folgende Voraussetzungen:

Die Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Wandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind als neue Fördervoraussetzung hinzugekommen und müssen in allen drei Programmen berücksichtigt werden.

Es muss ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) vorgelegt Werden, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind . Das Entwicklungskonzept sollte sich in bereits vorhandene räumliche Planungen einbetten und aktuell erarbeitet bzw. fortgeschrieben werden.

Räumliche Festlegung des Fördergebiets: Die räumliche Festlegung kann als Stadtumbaugebiet nach §171 b BauGB , Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB , städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen.

Maßnahmen

Die Fördermittel können für insbesondere eingesetzt werden für:

  • Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
  • städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
  • die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
  • Branchenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
  • die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
  • die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur

Finanzierung

Die Höhe und Verteilung der Fördergelder aller Städtebauförderprogramme auf die Bundesländer werden jährlich in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung beschlossen.